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Definition gefährliche Hunde nach Beißvorfällen
Im Einzelfall kann ein Hund jeder Rasse als gefährlicher Hund eingestuft oder von Ihnen angezeigt werden, wenn er besonders aggressiv oder gefährlich ist oder dies auf rassespezifischen Merkmalen oder der Zucht beruht.
Dies kann sich auch durch die Haltung oder die Ausbildung ergeben.
In diesem Fall gelten für Sie die Verpflichtungen aus der HundeVO unmittelbar.
Ein Hund gilt als gefährlicher Hund, wenn er durch sein Verhalten die Annahme rechtfertigt, dass er Leben und Gesundheit von Menschen und anderen Tieren gefährden könnte.
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Kennwort: Berlin - Definition Hunde nach Beissvorfälle
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