Wichtige Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht für Hunde,
Kampfhunde in Berlin für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Berlin
Gewünschtes bitte anklicken:
Anleinpflicht in Berlin
Anleinpflicht für alle Hunde in Berlin
Es besteht die Pflicht zum Ausführen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine...
Hunde sind
1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich
iiiiiials dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete),
iiiiiiund
3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen.
Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.
Hunde sind
1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf
iiiiiiZuwegen von Wohnhäusern,
2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen iiiiiiöffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstal- iiiiiitungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen
iiiiiiGebäuden und Haltepunkten und
5. in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit iiiiiiMenschenansammlungen
an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen.
Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich.
Diese Anleinpflicht gilt nicht für im Einsatz befindliche Diensthunde
- der Polizei,
- des Strafvollzuges,
- des Bundesgrenzschutzes,
- der Zollverwaltung, der Bundesbahn und der Bundeswehr sowie für
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
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Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Berlin
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt
Definition Grünanlagen der Stadt Berlin
§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen.
Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind
- alle gärtnerisch gestalteten Anlagen,
- Spielplätze,
- Freiflächen,
- waldähnlichen oder naturnahen Flächen,
- Plätze und Wege,
- die entweder der Erholung der Bevölkerung dienen
- oder für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung sind und dem jeweiligen
iiiiiZweck nach den folgenden Vorschriften gewidmet sind.
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht für
- Friedhöfe
- Sportanlagen
- Freibäder
- Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes von Berlin
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundeauslaufbereiche sowie Waldwege.
Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte "Gefährliche Hunde" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.
Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.
Verstöße gegen die Anleinpflicht in Berlin
Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.
Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Berlin
Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht in Berlin
für im Einsatz befindliche Diensthunde von
- der Polizei,
- des Strafvollzuges,
- des Bundesgrenzschutzes,
- der Zollverwaltung
- der Bundesbahn
- der Bundeswehr sowie für
- im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
Mitführverbot von Hunden /Hundefreie Zone in Berlin
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund,in Berlin,nicht mitführen:
1. auf Kinderspielplätze,
2. auf Liegewiesen, die als solche gekennzeichnet sind, und
3. in Badeanstalten sowie an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen
iiiiiimitgenommen werden.
4. Auf Friedhöfen, es sei denn es ist ausdrücklich erlaubt
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Maulkorbpflicht in Berlin
...alle gefährlichen Hunde ab dem 7. Lebensmonat außerhalb eingefriedeten Besitztums iiiiimüssen einen beißsicheren Maulkorb tragen
...soweit nicht eine tierärztliche Ausnahmegenehmigung vorliegt
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Berlin
Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Zusätzlich ist den Hunden ein Maulkorb anzulegen.
Bei Ausführen des Hundes ist die Erlaubnis und evtl. Ausnahmegenehmigung oder deren Kopie bzw. die entsprechende Nachweiskarte mitzuführen.
Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beantragt werden.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie
in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt
Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Berlin
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" eine Maulkorb- und Anleinpflicht.
Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.
Gefährlichen Hunde (erlaubnispflichtige Hunde) ist - wenn keine Befreiungsgenehmigung erteilt wurde - stets ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleich stehende Vorrichtung anzulegen und sie sind außerhalb befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Fahrstühlen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine, die nicht länger als 1 m sein darf, zu führen.
In folgenden Bereichen sind sie an einer zur Vermeidungvon Gefahren geeigneten Leine zu führen:
- auf öffentlichen Straßen,
- Wegen und Plätzen,
- in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
- bei öffentlichen Versammlungen,
- in Aufzügen,
- Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie
in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Desweiteren dürfen Hunde dieser Kategorie außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) nur von Personen geführt werden,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und
- in der Lage sind, das Tier sicher zu halten und zu führen.
Das gleichzeitige Ausführen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nicht zulässig.
Benötigte Unterlagen für die Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Berlin?
Sofern Sie einen gefährlichen Hund (oder Kreuzungen/Mischlinge dieser Rassen) halten, bei dem die tatsächliche Gefährlichkeit nicht festgestellt worden ist, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme von der verschärften Anleinpflicht und der Maulkorbpflicht zu beantragen (Befreiungsgenehmigung).
Der Antrag kann beim Ordnungsamt Berlin gestellt werden.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt worden ist.
Als Nachweis muss die Halterin/der Halter mit dem Hund beim Veterinäramt einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren.
Antragstellung für den Verhaltenstest in Berlin bei dem Amt für öffentliche Ordnung
Weitere Infos zu den Ordnungsämter in den Berliner Bezirken finden Sie .... hier
Formulare jeder Art für Hundehaltung in Berlin
Formularservice
Formulare zur Anmeldung und Abmeldung ect. zum down loaden, finden Sie auf
www.berlin.de
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Verhaltenstest in Berlin
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den Gefährlichen Hunden ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
Antragstellung eines Verhaltenstests in Berlin
Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Informationen zum Verhaltenstest in Berlin finden Sie ....hier
Ausnahmegenehmigung in Berlin
Auf Antrag ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Befreiung vom Maulkorb- und/oder Leinenzwang) möglich, wenn der Hundehalter durch eine erfolgreiche abgelegte behördliche Verhaltensprüfung nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Gebühren für die Haltung gefährlicher Hunde in Berlin
- Haltungserlaubnis 31 Euro
- Negativgutachten (Verhaltenstest) 50 Euro
- Sachkundenachweis 60 Euro
- Erteilung einer Plakette nach erfolgreichen bestehen von Verhaltenstest und iiiiSachkundenachweis 100 Euro
Angaben ohne Gewähr
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Hundeauslaufplätze in städtischen Grünanlagen in Berlin
Damit der Hundeauslauf im Einklang mit den Erholungsbedürfnissen aller anderen Besucher steht und Wald und Parkanlagen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt nicht überstrapaziert werden, sind auch auf Hundeauslaufplätzen einige Regeln zu beachten:
Die Hunde müssen immer im Einwirkungsgebiet des Hundehalters sein und jederzeit zurückgerufen werden können.
Andernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten anzuleinen.
Gefährliche Hunde ist auch innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen ein Maulkorb anzulegen.
Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden.
Die Erholung anderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang.
Besonders Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden werden.
Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Halter auch auf den Auslaufplätzen die Verunreinigungen durch ihre Hunde entfernen würden, die nachfolgenden Hundehalter werden es danken.
Hundeauslaufplätze in Berlin finden Sie .... hier
Beutelspender, Hundetoiletten - Thema Hundekot in Berlin finden Sie ...hier
Informationen zu Maulkorbtraining, Maulkörbe u.s.w. finden Sie ....hier
Infos zu den Kampfhunden in Berlin finden Sie ...hier
Die Kampfhundeverordnung von Berlin finden Sie ....hier
Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter
Hundelexika - Hundeerziehung finden Sie ....hier
Informationen rund um die Hundegesundheit finden Sie .... hier
Hundelexikon - Hundekrankheiten finden Sie .... hier
Naturheilkunde/Bachblüten für Hunde finden Sie ....hier
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Kennwort: Berlin - Anleinpflicht
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
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