Wichtige Informationen zu Sachkundeprüfung in Berlin
Sachkundenachweis, Hundeführerschein in Berlin
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Berlin
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Informationen zur Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) in Berlin
Das sogenannte Hundegesetz in Berlin, das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin, besagt unter §4,1 das der Halter von einem Hund welcher auffällig wurde und unter §4,2 das der Halter eines Hundes der laut Gesetz als gefährlicher Hund eingestuft wurde einen Nachweis über seine Sachkunde (Sachkundenachweis) erbringen muss und deshalb die Sachkundeprüfung abzulegen hat.
Sachkundig im Sinne dieses Gesetzes ist eine Person, die über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund jederzeit so zu halten oder zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht.
Der Nachweis der Sachkunde kann auf Grund einer Sachkundeprüfung bei der zuständigen Behörde oder bei einem von der obersten Landesbehörde benannten Sachverständigen erbracht werden.
Über die nachgewiesene Sachkunde erteilt die zuständige Behörde eine Sachkundebescheinigung.
Eine in einem anderen Bundesland erworbene gleichwertige Sachkundebescheinigung oder eine Ausbildung zum Diensthundeführer von Bundes- oder Landesbehörden wird von der zuständigen Behörde als Nachweis der Sachkunde anerkannt.
Ablauf der Sachkundeprüfung in Berlin
Die Sachkundeprüfung in Berlin umfasst einen schriftlichen Teil und einen praktischen Teil.
Den praktischen Teil muss der Hundehalter mit ihrem Hund gemeinsam absolvieren.
Weitere Informationen zum Ablauf der Sachkundeprüfung in Berlin bekommen Sie bei dem jeweiligen Sachverständigen.
Der Sachverständige überreicht dem Prüfling Unterlagen zu Sachkundeprüfung und einen Fragebogen.
Es muss ein bestimmter Prozentsatz von Fragen richtig beantwortet werden um die Sachkundeprüfung zubestehen.
Die Fragen der theoretischen Sachkundeprüfung können z.B. aus diesen Themenbereichen kommen:
- Das Verhalten des Hundes
- Das richtige Verhalten eines Hundehalters in der Öffentlichkeit
- Haltung, Pflege, Ernährung, Gesundheit des Hundes
- Das Lernverhalten des Hundes
- Die Mensch-Hund-Beziehung
- Hilfsmittel in der Hundeerziehung
- Hund und Recht
- rassespezifische Eigenschaften des Hundes
Nur wenn der theoretische Teil der Sachkundeprüfung bestanden wurde kann der praktische Teil der Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Sachkundeprüfung in Berlin - praktischerTeil
Im praktischen Teil der Sachkundeprüfung soll geprüft werden ob sich Hund und Halter sicher in der Öffentlichkeit bewegen ohne Dritte zu belästigen oder gar zu gefährden.
Sachkundeprüfung in Berlin - nicht bestanden
Wird die Sachkundeprüfung nicht bestanden ist die Konsequenz, das die Ordnungsbehörde anordnen kann den Hundes in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung unterzubringen.
Nach dem nicht bestehen der Sachkundeprüfung in Berlin, entscheidet/prüft die zuständige Ordnungsbehörde, ob in der Zukunft die Führung und Haltung von Kampfhunden/gefährlichen Hunden dem Hundehalter generell verboten wird.
Die Ordnungsbehörde kann die Sachkundeprüfung auch wiederholen lassen, wenn Gründe dafür vorliegen.
Gebühren für den Sachkundetest in Berlin
Der Hundehalter, der die Sachkundeprüfung ablegt, muss die Gebüren selber tragen.
Zur Höhe der Gebühren für die Sachkundeprüfung in Berlin konnten leider keine Angaben gefunden werden.
Im Allgemeinen gilt:
Nach der Anmeldung eines gefährlichen Hundes bekommen Sie eine Liste, der in Berlin zugelassenen privaten Hundesachverständigen die Sachkundeprüfungen abnehmen.
Das Berliner Hundegesetz finden Sie .... hier
Infos zu Ämter rund um den Hund in Berlin finden Sie .... hier
Informationen zum Wesenstest/Verhaltenstest in Berlin finden Sie ...hier
Ausführliche Informationen rund um die Kampfhunde in Berlin finden Sie ...hier
Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter
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Kennwort: Berlin-Sachkundenachweis
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